Hi,
i added your Plugin and i got an yearly Subscription “Privacy Cloud Datenschutz Paket [Digital]”
But i missing the PopUp and the Declining of loading external Data.
What is missing?
]]>Hi,
we are getting an error message in WP Debug related to WP DSGVO Tools:
PHP Notice: Die Funktion register_rest_route wurde <strong>fehlerhaft</strong> aufgerufen. Das REST-API <code>$args</code> sollte ein Array von Arrays sein. Ein abweichender Wert wurde für <code>legalweb/v1/lwTextEndpoint</code> festgestellt. Weitere Informationen: <a href=”https://www.ads-software.com/documentation/article/debugging-in-wordpress/”>Debugging in WordPress (engl.)</a>. (Diese Meldung wurde in Version 6.1.0 hinzugefügt.) in /home/wp/disk/wordpress/wp-includes/functions.php on line 5905
When editing posts, featured images and categories don’t show up in Gutenberg, only after deactivating the plugin. We are running on WP 6.3 and php 8.1, plugin version Version 3.1.31., Premium edition.
Please help!
]]>Hallo,
Ihr habt da scheinbar eine Sicherheitslücke, die es Spammern erlaubt, eigenen Code in das Feld Matomo Code auf der Seite Statistik / Analyse einzuspielen… Gibt es da bald einen Fix?
VG n.
]]>Hallo,
was genau ist der Unterschied zwischen diesem Plugin und dem WP DSGVO Tools (GDPR)? Es scheint so, als w?ren die Funktionen von WP DSGVO Tools (GDPR) in Legalweb Cloud enthalten, mit der zus?tzlichen M?glichkeit, AGBs u.?. für Webshops zu generieren.
Wenn ich die Bezahlversionen haben m?chte, brauche ich dann zwei Lizenzen oder deckt die Lizenz für AGBs auch den Funktionumfang für von WP DSGVO Tools (GDPR) ab?
Danke und besten Gru?
]]>Der EuGH hat am 16.7.2020 eine weitreichende Entscheidung getroffen. Das US-Privacy Shield wurde für ungültig erkl?rt. Auch Standardschutzklauseln sind de facto nicht mehr anwendbar. Damit sind die M?glichkeiten zur rechtskonformen Nutzung von US-Diensten stark eingeschr?nkt.
Die gute Nachricht: wir müssen unsere Tools WP DSGVO und legalweb Cloud nur minimal adaptieren, um unsere Nutzern die weitere Nutzung der meisten US-Dienste auf einer anderen Rechtsgrundlage weiterhin zu erm?glichen.
Webinar zum Thema: Fragen zu diesem Thema beantworten wir gerne am Mittwoch, den 23.7.2020 um 16:00 Uhr in unserem Webinar.
Wie ist das m?glich?
Die DSGVO bietet mehrere Rechtsgrundlagen zum Datenexport in Drittstaaten (also Staaten au?erhalb der EU). Die einfachste M?glichkeit ist ein Angemessenheitsbeschluss. Einen Angemessenheitsbeschluss gibt es nur für wenige Drittstaaten. Die entsprechende Regelung für die USA wurde heute aufgehoben. Eine ebenfalls noch halbwegs einfache M?glichkeit sind Standardschutzklauseln. Auch diese sind für US-Dienste seit heute de facto nicht mehr nutzbar. Theoretisch w?ren auch unternehmensinterne Datenschutzregeln denkbar. Praktisch ist dies für die USA seit heute auch nicht mehr m?glich.
In diesem Fall bleibt nur noch eine L?sung: die individuelle Einwilligung der betroffenen Person:
Artikel 49 DSGVO
Ausnahmen für bestimmte F?lle
(1) Falls weder ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt noch geeignete Garantien nach Artikel 46, einschlie?lich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, bestehen, ist eine übermittlung oder eine Reihe von übermittlungen personenbezogener Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation nur unter einer der folgenden Bedingungen zul?ssig:
a) die betroffene Person hat in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt, nachdem sie über die für sie bestehenden m?glichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien unterrichtet wurde
Die Einholung der Einwilligung ist grunds?tzlich sehr anspruchsvoll. Nicht für uns. Nun macht es sich bezahlt, dass wir unsere Tools schon immer an den strengen Anforderungen der Gerichte und Beh?rden orientiert haben. Unser Tools ben?tigt nur einen kleinen Umbau. Diesen werden wir bis sp?testens im Lauf des Montags, den 20.07.2020 fertigstellen.
Damit k?nnen alle US-Dienste, bei denen die Einholung einer Einwilligung vor der Ausführung technisch m?glich ist, weiterhin genutzt werden. Dies betrifft z.B. Analyse- und Retargeting-Dienste.
Dienste wie Hosting, CDN oder Fonts profitieren davon logischerweise nicht. Es ist schlicht unm?glich, den Webhost erst nach Zustimmung des Users aufzudrehen. Wer seine Website auf US-Infrastruktur betreibt, sollte daher umgehend einen Wechsel auf einen EU-Dienst andenken.
Wie sicher ist das?
Unsere L?sung hebt sich schon rein optisch von anderen L?sungen ab. Andere bieten in der Regel nur Kategorien zur Auswahl, wir führen alle Dienste samt Betreiber und Sitzstaat an. Das wirkt unsexy. Wissen wir.
Wir machen das nicht Grund. Unsere Tools sind so gebaut, dass jede uns bekannte Anforderung eines Gerichtes oder einer Datenschutzbeh?rde in ?sterreich und in Deutschland erfüllt wird. Das macht sich nun bezahlt.
Die Umstellung der Rechtsgrundlage vom Privacy Shield auf die Einwilligung des Users ist bei unseren Tools einfach realisierbar. Dennoch bleibt natürlich ein Restrisiko. Es gibt schlicht noch keine verbindliche Entscheidung einer Datenschutzbeh?rde oder des EuGH, wie ein rechtskonformes Tool konkret auszusehen hat. Wir gehen aber davon aus, dass dies am Ende so sein wird, wie es die Beh?rden jetzt schon fordern und woran wir uns jetzt schon halten.
LG Peter
]]>Hi,
What about obtaining the APi so that this plugin actually does something?
Your site is in maintenance mode
Thanks