• Resolved MarkPr

    (@markpr)


    Hallo,

    aktuell wird bei einer EU Bestellung mit USTID auf der Rechnung nur Reverse Charge vermerkt:

    “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempf?ngers (Reverse-charge)”

    Warum wird zB. bei Lieferungen hier nicht korrekterweise “Innergemeinschaftliche Lieferung” ausgewiesen? Hier muss es doch eine Unterscheidung zwischen einer Leistung und Lieferung geben? Aktuell ist das steuerrechtlich nicht korrekt!

    Gibt es hier die M?glichkeit einer individuellen Anpassung?

    Beste Grü?e
    Mark Preu?

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